Den Termin der Kommunalwahl lege das Innenministerium unter Berücksichtigung rechtlicher und verfahrenstechnischer Erwägungen durch Erlass fest. Dies erfolge in der Regel erst ein Jahr vor dem Wahltermin. Die FDP im Rhein-Kreis Neuss hoffe angesichts der Vielzahl der Wahlgänge des Jahres 2009 auf eine Terminplanung, die eine breite Akzeptanz unter den Wählerinnen und Wählern sichere.
Die Bundestagswahl binde viel Kraft und Aufmerksamkeit der Menschen und der ehrenamtlichen Wahlkämpfer – zumal nach der Regierungsphase einer Großen Koalition. Bei einem gemeinsamen Wahltermin könnte die Kommunalwahl weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein ausgeblendet werden. Persönlich würde es Sarai deshalb begrüßen, wenn sich das Innenministerium für die Trennung beider Wahlgänge entscheiden könnte, sofern dies nach Abwägung aller entscheidungsrelevanten Fakten möglich sei.
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